EU-Datenschutz-Grundverordnung / Totalrevision schweizerisches Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)

Bereits seit dem 25. Mai 2016 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Dieser Erlass soll helfen, den Datenschutz europaweit zu vereinheitlichen und an die technologische Entwicklung der letzten Jahrzehnte anzupassen. Nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren, also ab dem 25. Mai 2018, ist die EU-DSGVO für alle EU-Länder verbindlich anzuwenden.

Anwendbarkeit der EU-DSGVO für CH-Unternehmen

Die Bestimmungen der EU-DSGVO sind auch für Schweizer Unternehmen relevant. Dies gilt insbesondere in folgenden Situationen:

  • Ein CH-Unternehmen bearbeitet im Auftrag eines Datenverantwortlichen in der EU Personendaten.
  • Ein CH-Unternehmen führt einen Onlineshop, der sich auch an EU-Bürger richtet.
  • Auf einer Webseite werden die Internetaktivitäten eines EU-Bürgers beobachtet.

Neues Datenschutzgesetz in der Schweiz

Auch die Schweiz befasst sich zurzeit mit der Anpassung ihres Datenschutzgesetzes (DSG). Ziel der Gesetzesrevision ist, in der Schweiz einen Datenschutzstandard zu erreichen, welcher möglichst den EU-Anforderungen entspricht. Der Vorentwurf des DSG hat jedoch bereits gezeigt, dass die Schweizer Anforderungen und die EU-Anforderungen voraussichtlich nicht deckungsgleich sein werden.

Datenschutzanalyse mit i-views

Swiss Privacy Track – Umsetzung des EU-DSGVO und des neuen DSG in der Schweiz

Datenchutzservices Report

Swiss Privacy Track – Umsetzung des EU-DSGVO und des neuen DSG in der Schweiz

Die EU-Datenschutzgesetzgebung schreibt vor, dass ein Unternehmen oder eine Behörde in der Lage sein muss, innerhalb kurzer Zeit Auskunft über die sämtlichen vorhandenen Daten einer Person geben zu können.

Bereits das Finden dieser personenbezogenen Daten ist oftmals schwierig. Die Fortschreitung der Digitalisierung bringt mit sich, dass Personendaten mittlerweile an vielen unterschiedlichen Orten präsent sind.

Unsere Lösung, der «Swiss Privacy Track», ermöglicht ein einfaches und schnelles Aufspüren der Personendaten in einer IT-Landschaft. und Dokumentation relevanter Veränderungen in den Kundendaten. Dadurch kann ein Unternehmen jederzeit der gesetzlich geforderten Auskunftspflicht nachkommen

Mehr Informationen finden Sie in unserer Dokumentation: Swiss Privacy Track – Datenschutz 4.0